Rezept-Bestellung/Abholung

E-Rezept: ab dem 4.12.2023 wird unsere Praxis für alle gesetzlich Versicherten nur noch elektronische Rezepte verordnen. Mit dem elektronischen Rezept soll der gesamte Weg von der Arztpraxis bis in die Apotheke digital werden.

Wiederholungsrezepte könnten nur nach vorheriger Bestellung (vorzugsweise per E-Mail, alternativ auch telefonisch) ausgestellt werden.

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Für die Ausstellung und Versendung muss Ihre Gesundheitskarte zwingend in diesem Quartal eingelesen worden sein.

Karte in diesem Quartal bereits eingelesen? Dann kann das eRezept spätestens zwei Arbeitstage später in der Apothele eingelöst werden.

Karte in diesem Quartal noch nicht eingelesen? Dann bereiten wir gerne Ihren Rezeptwunsch vor und die Austellung und Versendung Ihres Rezeptes erfolgt direkt nach Sie Ihre Karte in der Praxis eingelesen lassen haben (frühestens zwei Arbeitstage nach der Bestellung und vorzugsweise zu den bekannten Abholzeiten)

Zurzeit gibt es drei Wege, ein eRezept in der Apotheke einzulösen:

1.         GANZ EINFACH MIT DER GESUNDHEITSKARTE

Mit Ihrer elektronischen Gesundheitskarte wird das eRezept in der Apotheke eingelöst. Das eRezept ist nicht auf der eGK gespeichert. Die Apotheke steckt Ihre eGK in ein Lesegerät und erhält so die notwendigen Daten, um auf den eRezept-Server zuzugreifen und das Rezept herunterzuladen.

Für das Einlösen mit der eGK benötigen Sie keine PIN, also keine persönliche Geheimzahl. Eine gültige eGK reicht aus, um das Medikament zu erhalten.

2.         ALTERNATIV MIT DER APP

Hier erhalten Sie Ihre Verschreibungen direkt auf Ihr Smartphone. Zum Einlösen scannt die Apotheke den Rezeptcode in der App ab. Über die App können Sie auch Medikamente in der Apotheke vorbestellen, damit sie vorrätig sind, wenn Sie sie abholen wollen.

Weitere Informationen erhalten Sie über: www.das-e-rezept-fuer-deutschland.de

3.         AUSDRUCK

Gerne drucken wir Ihnen vorübergehend auch den Rezeptcode in Papierform aus.